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So starten Sie als selbstständige:r Handelsvertreter:in bei der LBS NordWest
Für die LBS Landesbausparkasse NordWest (LBS NordWest), die LBS Immobilien GmbH NordWest, die Sparkassen und die öffentlichen Versicherungspartner vermitteln Sie als selbstständiger Handelsvertreter:in Produkte. Dabei spielt die Finanzierungsvermittlung an die Sparkassen bzw. auf unserer Finanzierungsplattform der Forum Direktfinanz GmbH & Co. KG eine große Rolle.
„Handelsvertreter:in ist, wer als selbstständige:r Gewerbetreibender:in ständig damit betraut ist, für eine:n andere:n Unternehmer:in Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.“ (§ 84 I 1 HGB)
Was bedeutet es, als selbstständige:r Handelsvertreter:in für die LBS NordWest tätig zu sein?
Ganz gleich, ob Sie sich als Baufinanzierungsberater:in, Bausparberater:in, Gebietsleiter:in oder Immobilienberater:in selbstständig machen möchten – bei der LBS NordWest sind Sie als freie:r Handelsvertreter:in nach §§ 84 Abs. 1, 92 Abs. 5 HGB aktiv. Sie arbeiten also zusammen mit der LBS Landesbausparkasse NordWest oder, wenn Sie Immobilienberater:in sind, der LBS Immobilien GmbH NordWest. Als Gebietsleiter:in haben Sie in der Regel einen Vertrag mit der LBS NordWest und der LBS Immobilien GmbH NordWest.
Als selbstständige:r Handelsvertreter:in der LBS NordWest erhalten Sie Ihren eigenen Kund:innenstamm. Ihre Kund:innen können Sie von zu Hause aus kontaktieren – oder Sie nutzen Ihren eigenen Schreibtisch in einem der LBS-Beratungscenter, den wir Ihnen zur kostenfreien Nutzung anbieten. Diese weiteren Vorteile erwarten Sie:
Als selbstständige:r Handelsvertreter:in der LBS NordWest erhalten Sie Ihren eigenen Kund:innenstamm. Ihre Kund:innen können Sie von zu Hause aus kontaktieren – oder Sie nutzen Ihren eigenen Schreibtisch in einem der LBS-Beratungscenter, den wir Ihnen zur kostenfreien Nutzung anbieten. Diese weiteren Vorteile erwarten Sie:
- Als Baufinanzierungsberater:in oder Bausparberater:in erhalten Sie einen Bezirk mit durchschnittlich ca. 1.500 Kund:innen.
- Immobilienberater:innen sind in einer bestimmten Region im Einsatz, die Grenzen dieses Gebietes sind fließend.
- Für Ihre Beratungen und Kund:innengespräche erhalten Sie auf Wunsch eine komplette Büro- und Arbeitsausstattung der LBS NordWest – von (Verkaufs-)Materialien über digitale Beratungsbroschüren bis zum modernen iPad.
- In den ersten zwölf Monaten Ihrer Tätigkeit erhalten Sie die Möglichkeit, an allen notwendigen Fachseminaren zur Qualifizierung und Fortbildung als Handelsvertreter (§§ 84, 92) teilzunehmen.
- In dem zentral organisierten Online- und Präsenzseminarangebot vermitteln Ihnen Trainer:innen der LBS West auch weiterhin alle Kenntnisse, die für Ihren persönlichen Erfolg notwendig sind. Mehr dazu finden Sie in unserem Weiterbildungsangebot für den Außendienst.

Diese Serviceangebote und Vorteile bietet Ihnen die LBS NordWest
Die LBS NordWest bietet Ihnen nicht nur ein komplett eingerichtetes Büro an, sondern auch umfassende Serviceangebote und Vorteile wie diese:
- Kostenfreie Marketingleistungen in der Werbung und Leadgenerierung – klassische, anlassbezogene Mailings inklusive
- Intensive Unterstützung Ihrer Teilnahme an Baufinanzierungs- und Immobilien-Fachmessen durch das Vertriebsmarketing der LBS NordWest
- Mögliche Messeorganisation durch die Zentrale, inklusive aller werblichen Maßnahmen
- Kostenfreie Social-Media-Seminare
Diese Ansprechpartner:innen unterstützen Sie in Ihrer Selbstständigkeit als Handelsvertreter:in
- Ihr:e Gebietsleiter:in: Sie bzw. er ist Ihr:e Coach:in. Zudem können Sie bei Bedarf auf die Expertise weiterer Coaches/Trainer:innen der Zentrale zugreifen.
- Das Innendienst-Team: Coaches/Trainer:innen, Vertriebs- und Marketingspezialist:innen sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentrale unterstützen Sie auf Wunsch fachlich.
- Abteilung Vertriebsunterstützung: Hier sind Sie bei vertraglichen Angelegenheiten bestens aufgehoben.
- Ihr:e Regionaldirektor:in: Er unterstützt Sie ebenfalls in fachlichen Fragen und ist wie die bzw. der Gebietsleiter:in Bindeglied zur Sparkasse.

Ihre Geschäftsgründung: So melden Sie Ihr Gewerbe als freie:r Handelsvertreter:in an (Gewerbeerlaubnis)
Ihre Tätigkeit als Handelsvertreter:in (§ 84 HGB) müssen Sie beim örtlichen Ordnungs- und Gewerbeamt nach der Gewerbeordnung (§ 14 GewO) anmelden – auch das Finanzamt und die IHK erhalten darüber die Information. Bei der Anmeldung geben Sie „Bausparvermittlung“ oder „Immobilienmakler:in“ als Tätigkeit an.

Als Baufinanzierungsberater:in oder Bausparberater:in benötigen Sie die Gewerbeerlaubnis nach § 34 i GewO und nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittlung). Als Immobilienberater:in ist die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO notwendig, um Wohnungen, Immobilien und grundstücksgleiche Rechte vermitteln zu dürfen. Die Erlaubnis beantragen Sie in beiden Fällen bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vor Ort – die Kammern stellen die Antragsformulare auf ihren Websites bereit.
Die Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO erhalten Sie von Ihrer Kommune oder Stadt über das dortige Ordnungs- oder Gewerbeamt. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO erhalten Sie von Ihrer Kommune oder Stadt über das dortige Ordnungs- oder Gewerbeamt. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
Für die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34 i GewO und die Beantragung nach § 34 c Nr. 2 GewO müssen Sie in der Regel diese Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0)
- Gewerbezentralregister-Auszug (Behördenführungszeugnis, Belegart 9)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichtes (Insolvenzregister)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes (Schuldnerverzeichnis) unter www.vollstreckungsportal.de
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde/Stadtkasse (lokale Steuerschulden)
- Ggf. Kopie des Handelsvertreter:innenvertrages
- Ausgefülltes Anzeigeformular für eine Gewerbetätigkeit nach § 14 GewO
- Berufshaftpflichtversicherung: Die LBS NordWest bietet im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine kostenfreie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der Provinzial an, die alle gesetzlichen Vorgaben zur Erlaubnis nach § 34 i GewO erfüllt
Als Immobiliardarlehensvermittler:in bei der LBS ist die Erlaubnis nach § 34i GewO zwingend erforderlich. Entscheidend ist der Nachweis der Sachkunde.
Der Sachkundenachweis für selbstständige Baufinanzierungsberater:innen und Bausparberater:innen
Sachkundig ist, wer über die richtigen Kenntnisse in der Kund:innenberatung und über die zu vermittelnden Produkte verfügt – das richtige Wissen über Finanzanlagemöglichkeiten mitsamt den rechtlichen und steuerlichen Grundkenntnissen gehört z. B. dazu.
Einige Berufsausbildungen werden ebenfalls als Sachkundenachweis anerkannt, z. B. diese:
Einige Berufsausbildungen werden ebenfalls als Sachkundenachweis anerkannt, z. B. diese:
- Immobilien-, Bank- oder Sparkassenkauffrau bzw. -kaufmann
- Kauffrau bzw. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Bankfachwirt:in
- lmmobilienfachwirt:in
- Fachwirt:in für Finanzberatung
- Fachwirt:in für Versicherungen und Finanzen
Wie tragen Sie als selbstständige:r Baufinanzierungsberater:in oder Bausparberater:in Ihre Gewerbeerlaubnis nach § 34 i GewO ins Vermittlerregister ein?
Sobald Ihre Gewerbeerlaubnis vorliegt, werden Sie durch die IHK im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info eingetragen: Sie erhalten Ihre Registernummer, die Sie von nun an Ihren Kund:innen bei Kreditangeboten mitteilen müssen. Auch die LBS NordWest benötigt von Ihnen je eine Kopie Ihrer Erlaubnis zur Kreditvermittlung (§ 34 i GewO) und der Registerbehörden-Information, um Ihre Erlaubnis gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen zu können. Und wenn Sie die Registernummer auf Ihre Visitenkarten drucken, sind auch Ihre Kund:innen über Ihre Erlaubnis informiert.
Mit diesen Kosten müssen Sie bei Ihrer Existenzgründung als selbstständige:r Berater:in rechnen
Wenn Sie sich als Baufinanzierungs-, Bauspar- oder Immobilienberater:in selbstständig machen wollen, fallen folgende Kosten bei Ihrer Gründung an:
- Erlaubnis und Registereintragung nach § 34 c Nr. 2 GewO: Die Kosten hängen von den Gewerbesteuerhebesätzen in den einzelnen Kommunen ab und können stark variieren. Eine einmal erteilte Erlaubnis ist dauerhaft in ganz Deutschland gültig. Bei einem Umzug ist ggf. eine Ummeldung an den Wohn- bzw. Arbeitsort erforderlich, die meist 20 € kostet.
- IHK-Mitgliedschaft: Durch Ihre Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der IHK. Den jährlichen Grundbeitrag für Gewerbetreibende (Nichtkaufleute) erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Die steuerliche Erfassung von freien Handelsvertreter:innen
Haben Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet, erhalten Sie vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit registrieren Sie Ihre Selbstständigkeit bei den Finanzbehörden. Der Fragebogen umfasst folgende Punkte:
- Persönliche Angaben: private Adress- und Kontaktdaten, Bankverbindung, ggf. Kontaktdaten Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihres Steuerberaters, Kurzbeschreibung Ihrer Tätigkeit
- Angaben zur selbstständigen Tätigkeit: Kontaktdaten Ihrer Betriebsstätte, Beschreibung der Art der Unternehmensgründung (bei Neugründungen nur Datum der ersten Geschäftstätigkeit)
- Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen: persönliche Einschätzung der zu erwartenden Einkünfte und des zu erwartenden Gewinns
- Angaben zur Gewinnermittlung: Es bietet sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.
- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer: wenn Mitarbeitende angestellt sind
- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: persönliche Umsatzschätzung – beim Start mitten im Jahr rechnen Sie die Umsatzschätzung auf zwölf Monate hoch.
Was müssen Sie als selbstständige:r Handelsvertreter:innen bei der Rentenversicherung beachten?
Da Sie als Handelsvertreter:in Ihre Tätigkeit frei einteilen und Arbeitszeiten selbst bestimmen, sind Sie den rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen gleichzustellen.
Nicht rentenversicherungspflichtig sind Sie z. B., wenn Sie
Nicht rentenversicherungspflichtig sind Sie z. B., wenn Sie
- nicht nur für eine:n Auftraggeber:in tätig sind,
- mindestens eine:n versicherungspflichtige:n Arbeitnehmer:in beschäftigen,
- mehrere Personen auf Minijob-Basis beschäftigen und die Gehaltssummen monatlich insgesamt und dauerhaft 450 € überschreiten. Lassen Sie sich mehr als 23 Monate von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, erlischt allerdings der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
